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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Awareness-Lernplattform. Wir sind bemüht, unsere Anwendung im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie 2016/2102; technischer Maßstab ist die EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA verweist.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Anwendung ist mit BITV 2.0 / WCAG 2.1 AA teilweise vereinbar. Die unten genannten Inhalte sind aus den aufgeführten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese Inhalte werden fortlaufend nachgebessert. Tastaturbedienung, Fokus-Sichtbarkeit, Kontraste und Bildschirmleser-Ausgabe der interaktiven Lernübungen wurden zuletzt überarbeitet; sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, melden Sie diese bitte über den unten genannten Kontakt.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung nach BITV 2.0 / EN 301 549 erstellt.

Erstellt am: 17. Juli 2026.  ·  Zuletzt überprüft und aktualisiert: 25. Juli 2026. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch jährlich, überprüft.

Barrieren melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Alternative? Bitte melden Sie sich bei uns:

E-Mail: barrierefreiheit@cyberwerksuite.com
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden: www.schlichtungsstelle-bgg.de, Telefon 030 18 527-2805.

Zuständige Überwachungsstelle

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen wird bei Anwendungen kommunaler Stellen durch die Überwachungsstelle des jeweiligen Bundeslandes überwacht (z. B. in Nordrhein-Westfalen die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik NRW). Für Stellen des Bundes ist die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) zuständig. Die konkret zuständige Landes-Überwachungsstelle richtet sich nach dem Sitz der Kommune, die diese Anwendung einsetzt.